Häufige Fragen

Was bringt eine psychotherapeutische Sprechstunde?

Hier lautet das Ziel herauszufinden, ob eine psychische Störung vorliegt (Diagnostik) und das Aussprechen fachlicher Empfehlungen, sprich welche Anlaufstellen zur Lösung Ihrer Thematik geeignet erscheinen (Beratungsstelle, ambulante oder stationäre Psychotherapie, welches Richtlinienverfahren etc.). 

   

Wann ist ein Gespräch mit einem Psychotherapeuten sinnvoll?

Wann der Punkt für Sie erreicht ist, professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen, entscheiden Sie selbst. Ihr subjektiver Leidensdruck ist ausschlaggebend. Im Grunde kennt jeder Mensch Höhen und Tiefen im Leben. Doch manchmal reichen die bekannten Ressourcen nicht aus. Die Schwierigkeiten sind zu langanhaltend, einschneidend, umfangreich, nötige Ressourcen können nicht mobilisiert werden oder übliche Bewältigungsstrategien helfen nicht weiter. Ob eine Psychotherapie indiziert ist, gilt es im ersten Gespräch herauszufinden.

 

Was kostet eine Therapiesitzung und wie lange dauert eine Therapie?

Als niedergelassene Psychotherapeutin bin ich für die Versorgung gesetzlich Krankenversicherten zuständig. Die Kosten für eine psychotherapeutische Sprechstunde wird von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, ebenso verhält es sich, sollte eine Psychoherapie indiziert sein. Die Dauer einer Psychotherapie ist sehr individuell, manchmal können schon wenige Sitzungen zum Erfolg führen, manchmal braucht es Jahre. Eine erste Einschätzung zur Dauer werde ich nach den ersten Sitzungen geben können.

 

Was bedeutet "Schweigepflicht"?

Als approbierte psychologische Psychotherapeutin unterliege ich einer gesetzlich verankerten und absoluten Schweigepflicht - wie sie auch für die ärztliche Schweigepflicht gilt. Das bietet Ihnen die Möglichkeit Ihre Anliegen in einem geschützten Rahmen vertrauensvoll zu besprechen.

 

Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Berater, Psychologe, Psychotherapeut, Psychiater und Psychotherapeut (HPG)?

Unter Laien werden die Berufsbezeichnungen fälschlicherweise häufig synonym verwendet. Die Berufsgruppen unterscheiden sich jedoch in Qualifikation und den Aufgabengebieten voneinander. Bei einer psychischen Erkrankung ist es allerdings unbedingt ratsam, eine/n psychotherapeutisch ausgebildete/n Psychologin/en oder Ärztin/Arzt mit Approbation und Arztregistereintrag aufzusuchen! Denn nur diese/r kann feststellen, ob ein krankheitswertiges Beschwerdebild vorliegt, welche eine entsprechende Behandlung nötig macht. Folgende Tabelle soll Ihnen einen ersten Überblick verschaffen:

Bezeichnung rechtlich geschützt

Voraussetzung

Qualifikation

Abschluss rechtliche Befugnisse

haftungsrechtliche Schweigepflicht

 

Berater

Trainer

Coach

Nein - -

Keine Diagnostik und keine Behandlung psychischer Beschwerden mit Krankheitswert

 

Nein

Therapeut

Nein - -

Keine Diagnostik und Behandlung psychischer Beschwerden mit Krankheitswert

 

Nein

Psychologe

Ja

i.d.R. Abitur

+

Studium der Psychologie

Diplom Psychologe

oder 

Master der Psychologie

 

Keine Diagnostik und Behandlung psychischer Beschwerden mit Krankheitswert Nein

Psychologischer Psychotherapeut für Erwachsene, Kinder und Jugendliche

Ja

Studium der Psychologie 

+

psychotherapeutische Fachweiterbildung (in Deutschland mind. 4200 Stunden, entspricht Vollzeit 3 Jahre)

Zulassung zur Heilkunde (Approbation)

Psychotherapie i.S. des Psychotherapeutengesetzes und der Psychotherapierichtlinien aus

Diagnose und Behandlung psychischer Beschwerden mit Krankheitswert mittels wissenschaftlich anerkannter Methoden der Psychotherapie

bei Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen

 

Ja

Ärztlicher Psychotherapeut für Erwachsene, Kinder und Jugendliche

Ja

Studium der Medizin

+

psychotherapeutische Fachweiterbildung (120 - 1900 Stunden, je nach Facharztausbildung)

Zulassung zur Heilkunde (Approbation)

Psychotherapie wie psychologischer Psychotherapeut

 

verschiedene Titel, die allesamt das Wort "Psychotherapie" oder "psychotherapeutisch" beinhalten

 

Ja
Kinder- und Jugendlichen Psychotherapeut Ja

Studium der Psycholgie /  Medizin / (Sonder-) Pädagogik

+

psychotherapeutische Fachweiterbildung

 

 Zulassung zur Heilkunde (Approbation)  Psychotherapie wie psychologischer Psychotherapeut, jedoch NUR Kinder und Jugendliche Ja

Psychiater

Neurologe

Nervenarzt

Ja

Studium der Medizin

Facharztausbildung Psychiatrie

Zulassung zur Heilkunde

(Approbation)

Diagnose und medikamentöse Behandlung psychischer Beschwerden mit Krankheitswert mittels Psychopharmaka

 

Ja
           

Schlussfolgerung: NUR (psychologische, ärztliche und Kinder- und Jugendlichen-) Psychotherapeuten und Psychiater sind berechtigt und verpflichtet psychische Beschwerden mit Krankheitswert zu diagnostizieren und zu behandeln. Daraus ergeben sich rechtlich gesehen Rechte und Pflichten für Behandler und Behandelten z. B. hinsichtlich 

  • Schweigepflicht
  • Anspruch auf Diagnostik (KEINE Einschätzung!)
  • Anspruch auf Information und Durchführung vom Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) empfohlener Behandlungsmethoden